IQHP-PRAXISSICHERHEIT
Hygienekonzept für Naturheilpraxen
zur Vermeidung von Ausbreitung von Covid-19
Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
Für Heilpraktiker gilt nach Auffassung des BDHN e.V. in dieser Zeit folgendes:
Aktuelles (Stand 24.11.2021)
Die Neuregelung des §28b IfSG in Verbindung mit §2 Covid-19-SchAusnahmV tritt ab sofort in Kraft.
Diese besagt, dass alle Heilpraktiker und deren Mitarbeiter arbeitstäglich einen Testnachweis zu erbringen haben. Dies gilt unabhängig vom 3G-Status. Alternativ sind PCR-Tests möglich, die nicht älter als 48 Stunden alt sind.
Es ist auch eine Meldepflicht integriert, um die durchgeführten Testungen zu regeln. Alle in der Praxis durchgeführten Testungen (auch die negativen Tests!) sind alle zwei Wochen in anonymer Form an das jeweilige Gesundheitsamt zu melden (Anzahl der Personen, Anzahl der Testungen). Dies gilt auch für Heilpraktiker, die keine Mitarbeiter haben. Positive Tests sind sofort zu melden!
Eine Testpflicht für Patienten gibt es nicht. Alle Begleitpersonen (z.B. wenn Eltern ihre Kinder in die Praxis begleiten) benötigen einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), einen Selbsttest vor Ort oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Termin vereinbaren
Gerne können Sie telefonisch unter 08025-99 47 420 oder über mein Kontaktformular einen Termin bei mir vereinbaren.